Nach der Nettomethode werden die einzelnen Lohn-/Gehaltsbestandteile jeweils bei Zahlung eingebucht. Diese Methode ist nur für Firmen mit sehr wenigen Mitarbeitern mit überschaubaren Lohnbuchungen ohne Besonderheiten zu empfehlen. Außerdem ist auf Abgrenzungsbuchungen zum Jahreswechsel zu achten: Lohnsteuer, die bis zum 10.1. des Folgejahres fällig war und gezahlt wurde, ist beim Einnahmen-Überschuss-Rechner dem alten Jahr zuzurechnen, beim Bilanzieren ist sie als Verbindlichkeit einzubuchen.

 
Praxis-Beispiel

Lohn- und Gehaltsbuchung nach der Nettomethode

1. Arbeitnehmer mit 2.000 EUR Bruttogehalt, Stkl. I, ev, kinderlos, TK mit 1,2 % Zusatzbeitrag: 2.000 EUR Gehalt ./. 137,78 EUR steuerliche Abzüge ./. 407,50 EUR SV-Beiträge = 1.454,72 EUR Auszahlbetrag; AG-Anteil (mit Umlagen 2 und 3) = 413,30 EUR.

2. geringfügig Beschäftigter mit 520 EUR Bruttolohn ./. 18,72 EUR RV = 501,28 EUR Auszahlbetrag; AG-Anteil (mit Umlagen): 152,10 EUR SV-Beiträge + 10,40 EUR einheitliche Pauschsteuer.

1. Löhne und Gehälter auf die Bankkonten der Arbeitnehmer zum 31.8.:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4100/6000 Lohn und Gehalt 1.454,72 EUR 1200/1800 Bank 1.454,72 EUR

2. Löhne für Minijobs bar am 31.8.:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4195/6035 Löhne für Minijobs 501,28 EUR 1000/1600 Kasse 501,28 EUR

3. Lohn- und Kirchensteuer an das Finanzamt am 10.9.:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4100/6000 Lohn und Gehalt 137,78 EUR 1200/1800 Bank 137,78 EUR

4. Sozialversicherungsbeiträge an die TK sowie Pauschalbeiträge an die Bundesknappschaft am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats. Dabei sind der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil anhand des Lohnjournals getrennt zu ermitteln.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4100/6000 Lohn und Gehalt (AN-Anteil) 407,50 EUR      
4130/6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen (AG-Anteil) 413,30 EUR      
      1200/1800 Bank 820,80 EUR
4194/6036 Pauschale Steuern für Minijobs 10,40 EUR      
4195/6035 Löhne für Minijobs (AN-Anteil) 18,72 EUR      
4144/6171 Soziale Abgaben für Minijobber 152,10 EUR      
      1200/1800 Bank 181,22 EUR

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