Die Vermietung einer Segeljacht im Nebenberuf wird nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben und stellt keinen Gewerbebetrieb, sondern eine Liebhaberei dar, wenn wegen der hohen Fixkosten selbst bei lückenloser Vermietung während der gesamten Saison auf Dauer gesehen kein Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu erzielen ist.[1]

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