Langjährige Verluste aus selbstständiger Arbeit lassen bei einem bildenden Künstler, der als solcher sowohl selbstständig als auch nichtselbstständig tätig ist und aus seiner künstlerischen Tätigkeit insgesamt positive Einkünfte erzielt, noch nicht auf eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht schließen.[1] Bei einem Künstler, der nach 4 Gewinnjahren 8 Jahre lang nur Verluste erzielt, ist ebenfalls keine Liebhaberei anzunehmen,[2] allerdings bei einem selbstständigen Grafiker und Maler dann, wenn er keine künstlerische Ausbildung hat und Verluste über den Zeitraum von 15 Jahren ohne erkennbare Maßnahmen für eine Erlössteigerung bzw. –erzielung erzielt.[3]

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