Ein Getränkegroßhandel wird überwiegend mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben, ist aber in einem Fall als Liebhaberei angesehen worden, in dem der Betriebsinhaber seit Betriebsbeginn 29 Jahre lang nur Verluste erzielte, daraus jedoch keine Folgerungen gezogen hatte, weil er den Betrieb seinem Sohn erhalten wollte.[1]

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