Werden aus dem Betrieb eines Gästehauses während eines Zeitraums von 8 oder mehr Jahren ausschließlich Verluste erzielt, rechtfertigt dieser Umstand für sich allein nicht den Schluss, das auch in den Folgejahren Verluste erwirtschaftende Gästehaus werde ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben.[1]

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