Ein über Jahre nachhaltig ausgeübter Handel mit Gebrauchsgegenständen auf der Internetplattform eBay (hier: Verkäufe von Antiquariat aus Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen) kann als gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht einzustufen sein und umsatzsteuerlich eine Unternehmereigenschaft begründen.[1]

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