Trotz langjähriger Verluste eines Bootshandelsbetriebs kann die Vornahme geeigneter Umstrukturierungsmaßnahmen ein gewichtiges Indiz für die Gewinnerzielungsabsicht darstellen. Geeignet kann insoweit auch eine Kostensenkung sein, wenn sie nur bei Außerachtlassung der Zinsen auf Verbindlichkeiten aus früheren Fehlmaßnahmen zu künftig positiven Ergebnissen führt.[1]

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