Der bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb geltend gemachte Verlust aus der Vermietung hochwertiger Automobile an Selbstfahrer ist wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht i.  S.  d. § 15 Abs. 2 EStG zu verneinen, wenn im Vordergrund der Vermietung die Senkung der nicht unerheblichen Kosten eines in der Anschaffung und im Unterhalt teuren Sportwagens durch gelegentliche Vermietung an Dritte steht.[1]

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