Auch ein Architekt kann seine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht betreiben, wenn er Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hinnimmt.[1] Keine Liebhaberei ist die Beteiligung an einem öffentlichen Ideenwettbewerb durch Diplom-Ingenieure der Fachrichtung Architektur.[2]
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