Die E möchte wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich für sie aus der Teilnahme an den beiden Messen ergeben.

Als Unternehmerin verwendet die E grundsätzlich die ihr in Deutschland erteilte USt-IdNr.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge