Bei Operatingleasingverträgen ist die Zuordnung zum Leasinggeber eindeutig. Daher beziehen sich die Erlasse der Finanzverwaltung auf Finanzierungsleasingverträge, wo es für die Zurechnung auf die konkrete Vertragsgestaltung ankommt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen