Aktive latente Steuern entstehen, wenn das handelsrechtliche Nettovermögen niedriger ist als der maßgebliche Steuerwert, sodass zukünftig mit steuerlichen Minderbelastungen zu rechnen ist.

Dies ist der Fall, wenn der handelsrechtliche Wert eines Aktivpostens geringer ist als der steuerliche Wert:

  • Der Geschäftswert wird handelsrechtlich über eine (geschätzte) Nutzungsdauer von weniger als 15 Jahren abgeschrieben, während er steuerlich über 15 Jahre abgeschrieben werden muss.
  • Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 HGB, die nach steuerlichen Regelungen nicht in gleicher Höhe oder gar nicht vorgenommen werden.

Dies ist der Fall, wenn der handelsrechtliche Wert eines Passivposten höher ist als der steuerliche Wert:

  • In der Handelsbilanz werden Rückstellungen ausgewiesen, die in der Steuerbilanz nicht ausgewiesen werden dürfen.
  • In der Handelsbilanz werden Rückstellungen ausgewiesen, bei denen – anders als im Steuerrecht – die künftige Preis- und Kostenentwicklung berücksichtigt werden muss, sodass der handelsrechtliche Wert den steuerlichen Wert übersteigt.
  • Pensionsrückstellungen werden in der Handelsbilanz mit einem höheren Betrag ausgewiesen, als er nach § 6a EStG zulässig ist.

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