Die Huber GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft und damit zum Ausweis latenter Steuern nach § 274 HGB verpflichtet. Im Zuge der (jährlichen) Arbeiten zum Jahresabschluss berechnet die Huber GmbH daher u. a. die Höhe der auszuweisenden latenten Steuern. Dazu nimmt die Huber GmbH eine Einzeldifferenzbetrachtung aller Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten vor.

Betrachtung Geschäftsjahr 01:

Ausgangspunkt sind folgende vorläufigen Handels- und Steuerbilanzen zum 31.12.01:

 
A Vorl. Handelsbilanz 31.12.01 (TEUR) P
Immaterielles Vermögen 200 Eigenkapital 380
Sachanlagevermögen 300 Rückstellungen 150
Vorräte 250 Verbindlichkeiten 300
Forderungen 50    
RAP 60 RAP 30
  860   860
 
A Vorl. Steuerbilanz 31.12.01 (TEUR) P
Immaterielles Vermögen 100 Eigenkapital 330
Sachanlagevermögen 300 Rückstellungen 100
Vorräte 250 Verbindlichkeiten 300
Forderungen 50    
RAP 60 RAP 30
  760   760

Die Unterschiede zwischen beiden Rechenwerken beruhen auf

  • der Ausübung des Aktivierungswahlrechts zum Ausweis selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz i. H. v. 100 TEUR und
  • der Erfassung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften i. H. v. 50 TEUR in der Handelsbilanz.

Beide Sachverhalte dürfen nicht in die Steuerbilanz übernommen werden. Die Huber GmbH nimmt keine außerbilanziellen Korrekturen steuerlicher Wertansätze vor.

Zur Ermittlung der latenten Steuern nimmt die Huber GmbH einen bilanzbezogenen Vergleich zwischen dem handelsbilanziellen Wert und dem steuerlichen Wert aller Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten vor:

 
  Handelsbilanzieller Wert (HB-Wert) Steuerlicher Wert (SL-Wert) Differenz Anpassung Maßgebliche Differenz Abzugsfähige zeitliche Differenz (Aktivische Latenz) Zu versteuernde zeitliche Differenz (Passivische Latenz)
Aktiva a b c =a – b d e= c -d

f = e

(wenn HB-Wert < steuerlicher Wert)

g = e

(wenn HB-Wert > steuerlicher Wert)
Immaterielles Vermögen 200 100 100 0 100 0 100
Sachanlagevermögen 300 300 0 0 0 0 0
Vorräte 250 250 0 0 0 0 0
Forderungen 50 50 0 0 0 0 0
RAP 60 60 0 0 0 0 0
Passiva          

f = e

(wenn HB-Wert > steuerlicher Wert)

g = e

(wenn HB-Wert < steuerlicher Wert)
Rückstellungen 150 100 50 0 50 50 0
Verbindlichkeiten 300 300 0   0 0 0
RAP 30 30 0 0 0 0 0
Summe   50 100

Die Werte der Spalte a entsprechen den Werten der Handelsbilanz. Die Werte der Spalte b werden als steuerlicher Wert bezeichnet; hier übernimmt die Huber GmbH jeweils die Werte aus der Steuerbilanz, da sie keine außerbilanziellen (steuerwirksamen) Hinzurechnungen oder Abzüge (z. B. Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG) vorgenommen hat.

Die entstehenden Differenzen (Spalte c) werden unverändert in die Spalte e übernommen, sofern sich diese jeweils bis zum Ende der betrieblichen Tätigkeit auflösen. Hingegen eliminiert die Huber GmbH solche Differenzen in Spalte d, die sich im Zeitablauf bis zum Ende der betrieblichen Tätigkeit nicht umkehren werden (sog. permanente Differenzen).

Beide zum 31.12.01 identifizierten Differenzen (aufgrund der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände und der Bildung einer Drohverlustrückstellung) werden sich im Zeitablauf bis zum Ende der betrieblichen Tätigkeit ausgleichen, daher nimmt die Huber GmbH in Bezug auf die entstandenen Unterschiede im Bereich des immateriellen Anlagevermögens und der Rückstellungen keine Anpassungen in Spalte d vor. Beide Differenzen werden unverändert in Spalte e übernommen.

Die Qualifizierung der identifizierten maßgeblichen Differenzen (Spalte e) entweder als abzugsfähige zeitliche Differenz (aktivische Latenz) oder als zu versteuernde zeitliche Differenz (passivische Latenz) nimmt die Huber GmbH in Spalte f und g wie folgt vor:

  • Ist der handelsrechtliche Wert eines Aktivpostens geringer als der steuerliche Wert, sind auf diese abzugsfähige zeitliche Differenz aktive latente Steuern für zukünftige Steuerentlastungen zu bilden. Daher erfolgt eine Zuordnung zur Spalte f.
  • Ist umgekehrt der handelsrechtliche Wert eines Aktivpostens höher als der steuerliche Wert, sind auf diese zu versteuernde zeitliche Differenz passive latente Steuern für künftige Steuerbelastungen zu erfassen. Daher erfolgt eine Zuordnung zur Spalte g.
  • Ist der handelsrechtliche Wert eines Passivposten niedriger als der steuerliche Wert, sind auf diese zu versteuernde zeitliche Differenz passive latente Steuern für künftige Steuerbelastungen zu erfassen. Daher erfolgt eine Zuordnung zur Spalte g.
  • Ist umgekehrt der handelsrechtliche Wert eines Passivpostens höher als der steuerliche Wert, sind auf diese abzugsfähige zeitliche Differenz aktive latente Steuern für zukünftige Steuerentlastungen zu bilden. Daher erfolgt eine Zuordnung zur Spalte f.

Auf die Summe der so ermittelten zu versteuernden zeitlichen Differenzen abzüglich der Summer der abzugsfähigen zeitlichen Differenzen (Gesamtdifferenzenbetrachtung) ist der individuelle Unternehmenssteuersatz anzuwenden. Die Huber GmbH berechnet diesen Steuersat...

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