Rz. 12

Steuerbedingte Ursachen von Differenzen haben ihren Ursprung in handels- und steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften, die einen vom Handelsrecht abweichenden steuerlichen Bilanzansatz ergeben. Diese Vorschriften können sich dabei sowohl auf einen handelsrechtlichen Bilanzposten als auch auf andere handelsrechtliche Sachverhalte beziehen. Für diese handelsrechtlichen Sachverhalte ist entweder kein handelsrechtlicher Bilanzposten vorhanden oder dieser ist im Steuerrecht unbekannt. Steuerbedingte Ursachen kommen hauptsächlich in Jahresabschlüssen von Unternehmen vor.

 

Rz. 13

Der Standardfall zur Entstehung von Differenzen sind vom Handelsrecht abweichende steuerliche Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften. Durch diese abweichenden Vorschriften wird die handelsrechtliche Maßgeblichkeit durchbrochen, in dem für ausgewählte Sachverhalte dedizierte steuerrechtliche Vorschriften anzuwenden sind. Hauptfundstellen finden sich in den Vorschriften des EStG und KStG. Darüber hinaus können sich Differenzen aus anderen Vorschriften, z. B. dem UmwStG, entfalten, sofern sie Auswirkungen auf den Ansatz von Bilanzposten haben.

 

Rz. 14

Differenzen können auch aus handelsrechtlichen Vorschriften entstehen, denen keine steuerrechtlichen Vorschriften entgegenstehen oder die im Steuerrecht unbekannt sind. Ein typischer Fall ist die Bilanzierung von Verlust- oder Zinsvorträgen.

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