Rz. 1

Die Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern wurden erstmalig mit dem BiRiLiG vom 19.12.1985 eingeführt. Konzeptionell basierten diese Vorschriften auf dem Timing-Konzept. Mit dem BilMoG vom 25.5.2009 erfuhr die bis dahin übliche Praxis zur Bilanzierung latenter Steuern eine erhebliche Überarbeitung. Zum einen erfolgte eine Abkehr von dem Timing-Konzept hin zur international üblichen Temporary-Methode, zum anderen erfolgte eine Entkopplung des Steuerrechts vom Handelsrecht in Form der Modifikation der handelsrechtlichen Maßgeblichkeit und der Abschaffung der umgekehrten handelsrechtlichen Maßgeblichkeit.

 

Rz. 2

Durch die vom Gesetzesgeber vorgenommenen Änderungen erfolgte im Endeffekt eine Angleichung an die international übliche Praxis der Bilanzierung latenter Steuern wie sie bereits seit den 1960er-Jahren verpflichtend in den US-GAAP anzuwenden sind. Damit ist die Behandlung und Bilanzierung latenter Steuern in deutschen Jahres- und Konzernabschlüssen deutlich aufgewertet worden.

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