1. Handelt es sich bei dem Kaufmann um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB, um eine Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a HGB oder um eine Personengesellschaft, die nicht unter § 264a HGB fällt (z. B. GmbH & Co. KG), oder um einen Einzelkaufmann?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ____________________________________________________
2. Wenn bei 1. ja angekreuzt wird: Wird die persönliche Befreiung von der Bildung latenter Steuern gemäß § 274a Nr. 4 HGB beachtet?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ____________________________________________________
3. Handelt es sich bei dem Kaufmann um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft, um eine große Kapitalgesellschaft, um eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft gemäß § 264d HGB oder um eine Personengesellschaft i.S.d. § 264a HGB (z.B. GmbH & Co KG)?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ____________________________________________________
4. Wenn bei 3. ja angekreuzt wird: Wird die persönliche Pflicht zur Bildung latenter Steuern beachtet?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ____________________________________________________
5. Weichen die handelsrechtlichen Bilanzansätze von den steuerlichen Bilanzansätzen ab? Ursachen hierfür sind unterschiedliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften oder die unterschiedliche Inanspruchnahme von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten.
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ____________________________________________________

6. Gleichen sich die in Frage 5 angesprochenen bilanziellen Unterschiede im Zeitablauf wieder aus? Die Bildung latenter Steuern erfolgt nach dem Temporary-Konzept. Dieses Konzept ist nicht GuV-, sondern bilanzorientiert. Danach werden sowohl zeitlich begrenzte als auch quasi-permanente Differenzen einbezogen. Unter zeitlich begrenzten Differenzen versteht man Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz, die sich im Zeitverlauf ohne Zutun des Bilanzerstellers wieder auflösen. Zu den quasi-permanenten Differenzen gehören solche Differenzen, die erfolgswirksam sind und sich nicht ohne weiteres im Zeitablauf ändern können, sondern sich z.B. erst durch Betriebsaufgabe (Liquidation) ausgleichen. Beispiele hierfür sind Abschreibungen auf nicht abnutzbare Vermögenswerte des Anlagevermögens, die nur handelsrechtlich zulässig sind.

Das bilanzorientierte Temporary-Konzept berücksichtigt, dass sich die meisten Geschäftsvorfälle über mehrere Perioden hinweg in den verschiedenen Bilanzposten auswirken.
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ____________________________________________________
7. Werden auch erfolgsneutrale Unterschiede berücksichtigt, die sich im Eigenkapital niederschlagen?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ____________________________________________________
8. Werden permanente Differenzen, die sich z.B. durch steuerfreie Betriebseinnahmen oder nicht abzugsfähige Betriebsausgaben ergeben, nicht berücksichtigt?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ____________________________________________________

9. Liegen die Voraussetzungen für die Bildung aktiver latenter Steuern vor?

  • Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanzansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden oder RAP
  • Voraussichtlicher Abbau dieser Differenzen in den Folgejahren (temporäre oder quasi-permanente Differenzen)
  • Steuerentlastung (z.B. unterschiedliche Bilanzierung oder Bewertung, die zu vergleichsweise niedrigeren handelsrechtlichen Ansätzen auf der Aktivseite oder höheren handelsrechtlichen Ansätzen auf der Passivseite führen)

==> Handelsbilanzwert Aktiva < Steuerbilanzwert Aktiva oder

==> Handelsbilanzwert Passiva > Steuerbilanzwert Passiva
  ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ____________________________________________________

10. Liegen die Voraussetzungen für die Bildung passiver latenter Steuern vor?

  • Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanzansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden oder RAP
  • Voraussichtlicher Abbau dieser Differenzen in den Folgejahren (temporäre oder quasi-permanente Differenzen)
  • Steuerbelastung (z.B. unterschiedliche Bilanzierung oder Bewertung oder Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen, die zu vergleichsweise höheren handelsrechtlichen Ansätzen auf der Aktivseite oder niedrigeren handelsrechtlichen Ansätzen auf der Passivseite führen)

==> Handelsbilanzwert Aktiva > Steuerbilanzwert Aktiva oder

==> Handelsbilanzwert Passiva < Steuerbilanzwert Passiva
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ____________________________________________________

11. Wird für die aktiven latenten Steuern unter Beachtung des Gebotes der Gesamtdifferenzbetrachtung ein aktiver RAP gebildet? Nach der Gesamtdifferenzbetrachtung ergibt sich nur dann ein aktiver RAP, wenn insgesamt ein Überhang an aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern existiert.

Für den Überhang bestehen ein Aktivierungswahlrecht und ein Ausweiswahlrecht (s.u.).
ja ...

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