Der Ablauf der Lieferung mit einem Konsignationslagervertrag kann folgendermaßen ablaufen: Nach Abschluss des Vertrags liefert der Lieferant die vom Hersteller angeforderte Menge an Teilen in das Konsignationslager. Der Hersteller entnimmt die Teile nach Bedarf. Sobald die Teile vom Hersteller entnommen wurden wird der Lieferant über die Teilemenge und die Artikelart informiert. Daraufhin stellt der Lieferant die Rechnung über die entnommenen bzw. verbrauchten Teile.

In dem zu schließenden Konsignationslagervertrag sind die Entnahme der Waren durch den Käufer und die Bezahlung festgelegt. Zusätzlich zu den Punkten, die ähnlich wie in einem Rahmenvertrag festgelegt werden, müssen im Besonderen folgende Punkte im Konsignationslagervertrag festgelegt werden:

  • genaue Definition des Lagerraums;
  • Zugriffsberechtigung zu diesem Lagerraum;
  • Form der Bestandsführung (Käufer oder Lieferant);
  • Zahlungstermine (z. B. nach Entnahme oder nach Inventur);
  • Höchst- oder Mindestbestände;
  • ob das Lager nur als Konsignationslager benutzt werden darf oder auch für andere Zwecke;
  • dass nur die für den Abnehmer notwendigen Waren gelagert werden dürfen;
  • wer welche Versicherungen (Brandversicherung, Diebstahl, Wasserschaden etc.) zahlt;
  • Durchführung von Inventur, Kontrollen durch den Lieferanten;
  • Rücknahme von Teilen durch den Lieferanten;
  • Übermittlung der Daten vom Lieferanten an den Hersteller;
  • Kündigung des Vertrags;
  • Zahlungsfristen/Skonti, Rabatte, Schadenersatzansprüche.

In der Praxis kann es vorkommen, dass Artikel beschädigt werden oder nicht mehr auffindbar sind. Weiterhin können die Produkte einer technischen Alterung unterliegen oder aufgrund von Nachfrageverschiebungen nicht mehr einsetzbar sein. Auch für solche Fälle sind vertragliche Vorkehrungen zwischen Lieferant und Hersteller zu treffen.

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