Kurzbeschreibung
Die offiziellen Listen der Bundesagentur für Arbeit geben Aufschluss darüber, wie die Leistungen zum Kurzarbeitergeld im Jahr 2021 zu bemessen sind.
Informationen zu den Leistungssätzen 1 und 2
Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug).
Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2021, 67/60 %
Informationen zu den Leistungssätzen 3 und 4
Tabelle (nur vom 1.1. – 31.12.2021) zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) ab dem 4. Bezugsmonat, wenn im Abrechnungsmonat ein Entgeltausfall von mind. 50 % vorliegt.
Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2021, 77/70 %
Informationen zu den Leistungssätzen 5 und 6
Tabelle (nur vom 1.1. – 31.12.2021) zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) ab dem 7. Bezugsmonat, wenn im Abrechnungsmonat ein Entgeltausfall von mind. 50 % vorliegt.
Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2021, 87/80 %
Informationen für Beschäftigte, die keine Sozialversicherungsbeiträge zu tragen haben, Leistungssätze 1 und 2
Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) für Beschäftigte, die keine Sozialversicherungsbeiträge zu tragen haben (Geringverdiener).
Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2021 - Auszubildende bis 325 EUR brutto, 67/60 %
Informationen für Beschäftigte, die keine Sozialversicherungsbeiträge zu tragen haben, Leistungssätze 3 und 4
Tabelle (nur vom 1.1. – 31.12.2021) zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) ab dem 4. Bezugsmonat, wenn im Abrechnungsmonat ein Entgeltausfall von mind. 50 % vorliegt für Beschäftigte, die keine Sozialversicherungsbeiträge zu tragen haben (Geringverdiener).
Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2021 - Auszubildende bis 325 EUR brutto, 77/70 %
Informationen für Beschäftigte, die keine Sozialversicherungsbeiträge zu tragen haben, Leistungssätze 5 und 6
Tabelle (nur vom 1.1. – 31.12.2021) zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) ab dem 7. Bezugsmonat, wenn im Abrechnungsmonat ein Entgeltausfall von mind. 50 % vorliegt, für Beschäftigte, die keine Sozialversicherungsbeiträge zu tragen haben (Geringverdiener).
Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2021 - Auszubildende bis 325 EUR brutto, 87/80 %
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