Durch die Ausgabe von Bildungsgutscheinen fördert die Agentur für Arbeit auch die Weiterbildung von Arbeitnehmern während der Zeit der Kurzarbeit. Voraussetzung ist:

  • Weiterbildung für gering qualifizierte Mitarbeiter/-innen, die keinen Berufsabschluss haben oder mind. 4 Jahre die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben und eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten.
  • Die Weiterbildung wird innerhalb der regulären Arbeitszeit ausgeübt.
  • Die Ausfallzeit wird nicht überschritten.
  • Auch muss die Qualifizierungsmaßnahme förderfähig sein und
  • dem Arbeitnehmer Kompetenzen für den Arbeitsmarkt vermitteln.

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