Durch die Ausgabe von Bildungsgutscheinen fördert die Agentur für Arbeit auch die Weiterbildung von Arbeitnehmern während der Zeit der Kurzarbeit. Voraussetzung ist:
- Weiterbildung für gering qualifizierte Mitarbeiter/-innen, die keinen Berufsabschluss haben oder mind. 4 Jahre die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben und eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten.
- Die Weiterbildung wird innerhalb der regulären Arbeitszeit ausgeübt.
- Die Ausfallzeit wird nicht überschritten.
- Auch muss die Qualifizierungsmaßnahme förderfähig sein und
- dem Arbeitnehmer Kompetenzen für den Arbeitsmarkt vermitteln.
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