Eine Gewährung von Kurzarbeitergeld kommt für die nachfolgenden Personengruppen nicht in Betracht:
- Personen, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind (z. B. aufgrund des Erreichens der Regelaltersrente),
- Personen, die aufgrund der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld beziehen und es sich hierbei nicht um eine neben der Beschäftigung durchgeführte Teilzeitmaßnahme handelt,
- Personen, die Krankengeld beziehen.
Krankheit während des Kurzarbeitergeldbezugs
Arbeitnehmer/-innen, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld arbeitsunfähig erkranken, haben ebenfalls Anspruch auf Kurzarbeitergeld, solange sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben.
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