Eine Gewährung von Kurzarbeitergeld kommt für die nachfolgenden Personengruppen nicht in Betracht:

  • Personen, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind (z. B. aufgrund des Erreichens der Regelaltersrente),
  • Personen, die aufgrund der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld beziehen und es sich hierbei nicht um eine neben der Beschäftigung durchgeführte Teilzeitmaßnahme handelt,
  • Personen, die Krankengeld beziehen.
 
Praxis-Tipp

Krankheit während des Kurzarbeitergeldbezugs

Arbeitnehmer/-innen, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld arbeitsunfähig erkranken, haben ebenfalls Anspruch auf Kurzarbeitergeld, solange sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben.

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