Im schlimmsten Fall stellt der Buchhalter fest, dass die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens nicht mehr gegeben ist. Wenn also aufgrund fehlender oder zu teurer Rohstoffe, Bauteile oder Energie oder aufgrund fehlender Absatzmärkte das deutsche Unternehmen nicht mehr fortgeführt werden kann, muss eine Insolvenz geprüft werden. Der § 252 Abs. 1 HGB legt u. a. fest:

"Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen."

Ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch einen Krieg nicht mehr möglich, müssen alle Vermögens- und Schuldenteile des Unternehmens entsprechend bewertet werden. Dadurch kommt es schnell zu einer Überschuldung, die Insolvenz ist anzumelden. Das zeigt, wie wichtig eine schnelle Reaktion in der Buchhaltung, selbstverständlich gemeinsam mit dem Einkauf, dem Verkauf und der Geschäftsleitung ist, um die Auswirkungen von kriegerischen Handlungen möglichst exakt und aktuell festzustellen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge