Sicherungsklauseln (auch Covenants genannt) stellen Verpflichtungserklärungen des Kreditnehmers dar, durch die die Position des Kreditgebers verbessert werden soll. Es handelt sich dabei aber nicht um unmittelbar auf die Zahlungssicherheit gerichtete Ansprüche des Kreditgebers, sondern um vertragliche Vereinbarungen über ein bestimmtes zukünftiges Verhalten des Kreditnehmers. Voraussetzung für die Entstehung von Sicherungsklauseln ist die Gewährung eines Kredites an den Kreditnehmer durch den Kreditgeber. Damit kann zum einen das Durchführen oder Unterlassen von bestimmten Handlungen und zum anderen das Einhalten bestimmter Kennzahlen während der Laufzeit des Kredits gemeint sein. Wenn der Kreditnehmer das versprochene Verhalten oder die Kennzahlen nicht einhält, darf der Kreditgeber den Vertrag kündigen oder die Kreditvertragsbedingungen z. B. hinsichtlich des Zinssatzes zu seinem Vorteil anpassen.

Die Sicherungsklauseln gehören ebenso wie Bürgschaften, Garantien und Patronatserklärungen zu den schuldrechtlichen Kreditsicherheiten, die auch Personalsicherheiten genannt werden. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass der Kreditnehmer selber oder eine dritte Person zur Erfüllung der Sicherheit aus dem Kreditvertrag verpflichtet werden kann. Durch die Sicherungserklärungen verpflichtet sich der Kreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber zu einem bestimmten künftigen Verhalten. Damit kann zum einen das Durchführen oder Unterlassen von bestimmten Handlungen und zum anderen das Einhalten bestimmter Kennzahlen gemeint sein. Die Grundidee der Sicherungsklauseln ist dabei, dass der Kreditnehmer vertraglich versichert, sein Vermögen während der Laufzeit eines Kredits nicht zum Nachteil des Kreditgebers zu verändern. Der Gläubiger erhält dadurch eine verbesserte Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen des Schuldners.

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