Nach dem Umfang der Kosten, die auf die einzelnen Kostenträger verrechnet werden, unterscheidet man zwischen Vollkostenrechnung und Teilkostenrechnung.

Vollkostenrechnung

Die Vollkostenrechnung belastet die Kostenträger mit den Einzelkosten und anteiligen Gemeinkosten. Dies ist vom Produkt aus betrachtet nicht verursachungsgerecht, ist aber für die langfristige Perspektive von Bedeutung. Denn auf Dauer müssen alle Kosten eines Unternehmens gedeckt werden – jedoch nicht von jedem einzelnen Kostenträger, sondern von der Gesamtheit der Kostenträger. Als Hilfsmittel zur Preisfindung ist die Vollkostenkalkulation kaum geeignet.

Teilkostenrechnung

Die Teilkostenrechnung setzt eine Trennung in variable und fixe Kosten voraus. Sie belastet die Kostenträger nur mit den variablen Kosten. Die Fixkosten verbleiben als Block von Gesamtunternehmenskosten (Direct Costing) oder werden nochmals in Stufen untergliedert. Die Differenz zum Verkaufspreis ist der Deckungsbeitrag. Die Teilkostenkalkulation ist für kurzfristige Entscheidungen von Bedeutung. Hier wird eine zusätzliche Einheit des Kostenträgers zu Grenzkosten bewerte. Man erhält damit eine Einscheidungsgrundlage, ob sich die Annahme eines zusätzlichen Auftrags lohnt.

Da beide Kostenrechnungssysteme ihre spezifischen Aufgaben haben, sollte man die Kostenrechnung so aufbauen, dass die Kostenträgerrechnung in beiden Systemen durchgeführt werden kann.

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