In der Kostenartenrechnung werden alle Kosten nach Einzelkosten und Gemeinkosten getrennt. Kostenträgereinzelkosten sind die Kosten, die einem Produkt direkt zugeordnet werden können, z. B. Fertigungsmaterial, aber auch Sondereinzelkosten, z. B. Frachtkosten. Kostenträgergemeinkosten können dem Produkt nicht unmittelbar zugerechnet werden, z. B. Verwaltungskosten. Sie werden auf der Kostenstelle gesammelt, in der sie entstanden sind und im nächsten Schritt auf die Kostenträger verrechnet. Dabei wird von der anteiligen Inanspruchnahme der Kostenstellenkosten durch die Kostenträger ausgegangen. Diese "Kostenüberwälzung" auf das Produkt basiert auf der Vollkostenrechnung.

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