Die Personalkosten stellen in den meisten Unternehmen den größten Kostenblock dar. Dabei ist es nachvollziehbar, dass bei Kostensenkungsmaßnahmen dieser Bereich besonders im Fokus steht.

Die Personalkosten können durchaus durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Diese Maßnahmen müssen nicht in Kündigungen bestehen. Abbau von Überstunden und Gleitzeitguthaben, Kurzarbeit (mit wesentlichen Erleichterungen seit 1.3.2020) oder Kürzung von freiwilligen Sozialleistungen sind weitere Möglichkeiten.

Grundsätzlich ist bei allen Kostensenkungsmaßnahmen zu prüfen, in welchem Zeitraum sie die Ertragssituation und die Liquiditätssituation verbessern. Dies muss nicht parallel erfolgen. Häufig wird kurzfristig die Ertragssituation verbessert, während die Liquidität weiter belastet wird.

Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und was rechtlich zu beachten ist, wird nachfolgend zusammengefasst. Insbesondere zu berücksichtigen ist, dass einige Maßnahmen die Mitwirkung des Betriebsrats oder gar das Einverständnis der betroffenen Arbeitnehmer voraussetzen.

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