Die Übergänge zwischen einzelnen Konzernformen sind keineswegs starr, sondern können sehr stark verschwimmen. Unter der Berücksichtigung von Marktgegebenheiten oder des Wettbewerbsumfeldes kommt es häufiger vor, dass Konzerne einzelne Tätigkeiten auslagern und diese von Mutter- sowie allen Tochtergesellschaften genutzt werden können. Als Beispiel sei hier das, in den letzten Jahren immer populärer gewordene, Outsourcing von Verwaltungsfunktionen wie der Buchhaltung oder der IT zu nennen.[1]

Art der Holdingstruktur bestimmt Grad des Führungsanspruchs

In Ergänzung zu diesen Aspekten, können die drei beschriebenen Konzernarten – wie bereits zuvor kurz angedeutet – auch anhand des Grades ihres Führungsanspruches voneinander unterschieden werden. Während eine Finanz-Holding lediglich einen finanziellen Führungsanspruch für sich beansprucht, wird dieser bei einer Management-Holding um eine strategische Komponente erweitert. Bei einem Stammhauskonzern ist darüber hinaus auch die operative Führung Teil des Anspruches seitens des Konzerns (s. Abb. 1).[2]

Abb. 1: Rolle des Konzerncontrollings bei unterschiedlichen Holdingstrukturen[3]

[1] Vgl. Behringer, 2014, S. 12.
[2] Vgl. Horváth/Gleich/Seiter, 2015, S. 405.
[3] In Anlehnung an Horváth/Gleich/Seiter, 2015, S. 406.

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