Rz. 36

Die Fähigkeit des Konzerns, Gewinne zu erwirtschaften, spiegelt sich in den Kennzahlen zur Rentabilität wider. Rentabilitätskennzahlen geben Aufschluss über den Erfolg oder Misserfolg des Einsatzes finanzieller Ressourcen und bilden damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage des Managements.

 

Rz. 37

Unter Rentabilität wird das prozentuale Verhältnis des in der Periode erzielten Gewinns zu einer bestimmten Bezugsgröße verstanden. Gängige Kennzahlen sind die Eigenkapital-, die Gesamtkapital- und die Umsatzrentabilität.[1]

 

Rz. 38

Bei der Analyse dieser Kennzahlen im Rahmen des Konzerns ist auf folgende Besonderheiten zu achten:[2]

  • Das Konzernergebnis sowie das Konzern-Eigenkapital sind durch die Ausnutzung der im Kapitel 5 beschriebenen Wahlrechte und durch die Währungsumrechnung beeinflusst.
  • Wird von dem Wahlrecht gemäß § 296 HGB Gebrauch gemacht, bestimmte Unternehmen aus dem Konzernverbund nicht zu konsolidieren, werden die Kennzahlen ggf. erheblich verzerrt.
  • Bei der Analyse der Umsatzrentabilität sollte berücksichtigt werden, dass die Umsatzgröße unterschiedliche Erfolgsquellen hat (aus unterschiedlichen Branchen und unterschiedlichen Regionen). So finden sich etwa bei den Automobilkonzernen Kreditinstitute oder Leasinganbieter als konsolidierungspflichtige Tochterunternehmen. Damit werden aber Branchenvergleiche fast unmöglich, da sich die Bilanz- und Ergebnisstrukturen der einbezogenen Unternehmen extrem unterscheiden.
  • Die Ergebnisse aus der Bewertung assoziierter Unternehmen beeinflussen je nach Zuordnungen das Betriebs- oder Finanzergebnis. Bei Zuordnung im Betriebsergebnis wird die Umsatzrentabilität verzerrt, da das Ergebnis nicht aus dem ausgewiesenen Umsatz stammt.
  • Ergebnisanteile, die nicht beherrschenden Anteilseignern zustehen sind in der Bilanzanalyse von Konzernen je nach Erkenntniszweck zuzuordnen. Erfolgt die Analyse aus Sicht der Aktionäre des Mutterunternehmens, was z. B. der Interessentheorie nach US-GAAP entspricht, sind diese Kapitalanteile als Fremdkapital sowie die Ergebnisanteile als Aufwand bzw. Ertrag zu interpretieren. Wird dagegen eine Analyse des wirtschaftlichen Gesamtgebildes Konzern durchgeführt (Einheitstheorie), so sind diese Teile, wie auch nach HGB und IFRS grundsätzlich vorgesehen, als Konzerneigenkapital oder Konzernjahresergebnis zu behandeln. Aufgrund des eingeschränkten Ausweises sollten in der Jahresabschlussanalyse alle Kennzahlen unter Berücksichtigung der Minderheitenanteile berechnet werden – einzige Ausnahme sind die sich direkt auf den Kapitalmarkt bzw. die Gesellschafter des Mutterunternehmens beziehenden Kennzahlen zum Gewinn je Aktie oder zum Kurs/Gewinn-Verhältnis sowie dem Bilanzkurs.
  • Die Veränderung der im Eigenkapital ausgewiesenen Position der erfolgsneutral verrechneten Währungsumrechnungsdifferenzen ist nach IFRS Teil der Gesamtergebnisrechnung. Nach HGB erfolgt kein weiterer Ausweis im Kontext der Erfolgsdarstellung. Daher ist die Veränderung dieser Position bei der Erfolgsanalyse als zusätzliche Erfolgsschicht zu verstehen, die bei einer Betrachtung des gesamten (bereinigten) Gewinns einer Periode zum ausgewiesenen Jahresergebnis hinzugefügt werden muss.
  • Bei Rentabilitätsvergleichen zwischen nach HGB und nach IFRS bilanzierenden Konzernen sind die vielen Unterschiede zu bedenken. Insbesondere die andere Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwertes (HGB fordert eine planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer; nach IFRS erfolgt nur eine fallweise Wertminderung) hat große Auswirkung auf die Gewinndarstellung und sollte daher vor derartigen Vergleichen bereinigt werden.
[1]

Vgl. Lachnit/Müller, Bilanzanalyse, 2. Aufl. 2017, S. 222 ff. und "Bilanzpolitik im HGB- und IFRS-Einzelabschluss", Rz. 106 ff.

[2] Vgl. Lachnit/Müller, Bilanzanalyse, 2. Aufl. 2017, S. 310 ff.

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