Rz. 8

Bezüglich einer ausführlichen Darstellung der nachfolgend aufgeführten Instrumente siehe"Bilanzanalyse in der HGB- und IFRS-Rechnungslegung", da diese Instrumente zur Bilanzanalyse von Einzelabschlüssen grundsätzlich ebenfalls bei Konzernen zur Anwendung kommen:[1]

  • Strukturelle (Umgruppierung, Neubildung, Aufspaltung, Saldierung) und materielle Aufbereitungsmaßnahmen (Vermögens-, Fremdkapital-, Eigenkapital-, Ergebnisbereinigung) der zur Verfügung stehenden quantitativen Daten,
  • Kennzahlen und Kennzahlensysteme,
  • Betriebswirtschaftliche Vergleiche, wobei im Rahmen der Konzernabschlussanalyse grundsätzlich Zeit-, Unternehmens- und Soll-Ist-Vergleiche im Vordergrund stehen,
  • Prognose-, Planungs- und Simulationsmodelle,
  • Mathematisch-statistische Methoden und Modelle,
  • Computergestützte Anwendungen.

Um den konzernspezifischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, sind die Instrumente der Jahresabschlussanalyse im Hinblick auf inhaltliche und methodenmäßige Besonderheiten der Konzernabschlussanalyse jedoch umzuformen bzw. zu erweitern.

 

Rz. 8a

Darüber hinaus kann der Konzernabschluss allerdings auch in eine erweiterte Analyse einbezogen werden. Auf Grund der Komplexität der fiktiven rechtlichen Einheit Konzern sollte sich nicht nur auf den Konzernabschluss beschränkt werden. Vielmehr könnten neben dem Gesamtkonzernabschluss die Jahresabschlüsse besonders relevanter Konzernunternehmen, d. h. in der Regel zumindest des Mutterunternehmens, sowie eventuell freiwillig erstellte Teilkonzernabschlüsse analysiert und im Vergleich zueinander ausgewertet werden, um das Informationspotenzial der Rechnungslegung von Konzernen möglichst umfassend auszuschöpfen. Allerdings ergeben sich u. U. durch die Anwendung unterschiedlicher Rechnungslegungsnormen im Einzel- und Konzernabschluss zunehmend Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der Daten aus Einzel- und Konzernabschlüssen. Dennoch bietet eine in dieser Weise ausgestaltete Abschlussanalyse über die isolierte Betrachtung des Mutterunternehmens und des Gesamtkonzerns hinaus wesentliche Einblicke in die Strukturbesonderheiten und Rollenverteilungen im Konzern. Dies betrifft auch die Aufgabenteilung zwischen Konzernabschluss und Einzelabschlüssen dahingehend, dass dem Konzernabschluss primär eine Informationsfunktion zukommt, während die Einzelabschlüsse darüber hinaus die Grundlage für Besteuerung, Ausschüttung und Haftung darstellen.

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