Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
diverse Es wird eine Generalzolldirektion geschaffen, die bundesweit die Durchführung der Aufgaben der Zollverwaltung leitet. In dieser in Bonn ansässigen Behörde werden die bisherigen 5 Bundesfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt sowie Teilbereiche der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des BMF integriert. Auf örtlicher Ebene bleibt es bei den 43 Hauptzollämtern und 8 Zollfahndungsämtern. Die Neustrukturierung ist auch durch die zuletzt übernommenen zusätzlichen Aufgaben, insbesondere die Verwaltung der Kfz-Steuer und die Überwachung des gesetzlichen Mindestlohns erforderlich geworden. 1.1.2016 Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung vom 3.12.2015

Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 6.5.2015.

Stellungnahme Bundesrat v. 10.7.2015.

Beschluss im Bundestag v. 5.11.2015 und am 27.11.2015 den Bundesrat passiert.

Verkündet am 9.12.2015 im BGBl Teil I Seite 2178.
Zollverwaltungsgesetz

Das Gesetz bringt mehrere Änderungen im Bereich der zollamtlichen Überwachung. Damit soll die organisierte Kriminalität gekämpft und Verbesserungen bei den einzuhaltenden Regeln des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts erreicht werden.

Zur besseren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden die Kontrollbefugnisse klarer geregelt und zugleich gestärkt, sowie bestehende Kontrolllücken beseitigt. Dies betrifft vor allem die Kontrolle der Barmittel, welche auf “gleichgestellte Zahlungsmittel“ erweitert wird. Die Kontrollrechte und die Befugnisse zur Sicherstellung werden präzisiert, ebenso die Anzeigepflicht für Beträge ab 10.000 EUR. Auch eine Erweiterung der Postkontrollen auf alle Postdienstleister (bisher nur die Deutsche Post AG), sowie für risikoorientierte und stichprobenweise Kontrollen durch den Zoll in den Räumen der Postdienstleister sind enthalten.

Flankierend gibt es Änderungen bei den Bußgeldtatbeständen. Das sog. Zuschlagsverfahren soll einem Straf- oder Bußgeldverfahren vorzuziehen sein; die Wertgrenze hierfür wird von 130 EUR auf 250 EUR erhöht.
Ab Verkündung des Gesetzes Gesetz zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes vom 10.3.2017

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.9.2016.

Keine Einwendungen im Bundesrat am 4.11.2016.

Beschluss im Bundestag am 19.1.2017.

Billigung im Bundesrat am 10.2.2017.

Verkündet am 15.3.2017 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 425.
Zollfahndungsdienstgesetz1 Mit dem Gesetz werden neue Vorgaben für Behörden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten umgesetzt. Diese beruhen vor allem auf der Richtlinie (EU) 2016/680 v. 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates. Ebenso wird eine Entscheidung des BVerfG (BVerfG, Urteil v. 20.4.2016, BVerfGE 141, 220) mit einfließen. Ziel ist es, den Datenschutz auch bei Ermittlungsbehörden weiter zu harmonisieren, ein einheitlich hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten und den unionsweiten Informationsaustausch zu optimieren. Zudem wird das Zollfahndungsdienstgesetz auch systematisch neu strukturiert und im Bereich der Gefahrenabwehr ergänzt. Am Tag nach ab Verkündung des Gesetzes Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes (ZFdG)

Referentenentwurf v. 1.8.2018

Ging erst in 2019 in ein Gesetz vom 30.3.2021 ein.
Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetz u.a. Gesetze Die Bundesregierung will die Kompetenzen des Zolls, speziell der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erweitern. Künftig soll auch ein missbräuchliches Anbieten von Schrottimmobilien oder Kindergeldmissbrauch auf deren Agenda stehen. Zahlreiche Detailländerungen sollen die Ermittlungsmöglichkeiten, die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und die Schlagkraft der FKS erhöhen. Überwacht werden künftig z.B. auch sog. Tagelöhnerbörsen, sowie vorgetäuschte Dienst- oder Werkleistungen. Dem stimmt der Bundesrat zu. Zusätzlich regt die Länderkammer an, das Wach- und Sicherheitsgewerbe vermehrt zu kontrollieren. Auch könnte es sinnvoll sein, das Reverse-Charge-Verfahren zu erweitern. Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch v. 11.7.2019

Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 1.3.2019.

Beschluss des Bundesrats v. 12.4.2019.

Beschluss im Bundestag v. 6.6.2019.

Zustimmung im Bundesrat am 28.6.2019.

Verkündet am 17.7.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1066.
Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) Mit dem Gesetz soll die Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben der Rechtsprechung angepasst werden. Dies bringt vielfältige Änderungen mit sich - von der Anordnung bis zu der aufsichtsrechtlichen Kontrolle. Damit einher geht eine Stärkung des Kernbereichsschutzes durch erweiterte richterliche Kontrollbefugnisse. Ferner wird die Richtlinie ...

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