Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
§ 18 Abs. 2 UStG Die für neu gegründete Unternehmen bisher geltende monatliche Abgabepflicht für Voranmeldungen in den ersten beiden Jahren wird ausgesetzt. Für Existenzgründer besteht damit nur noch die Pflicht vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben, sofern die Umsatzsteuer unter 7.500 EUR bleibt. Dies gilt zunächst begrenzt für die Jahre 2021 bis 2026. 1.1.2021 Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz - BEG III) vom 22.11.2019 Verkündet am 28.11.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1746.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge