Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
Der Bundeshaushalt 2024 und die mittelfristige Finanzplanung des Bundes bis 2027 liegen vor. Trotz Vorsorge für steuerpolitische Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sind im Haushalt keine Steuererhöhungen geplant. Konkret sind für 2024 Ausgaben in Höhe von 445,7 Mrd. EUR vorgesehen und damit ca. 30 Mrd. EUR weniger als für 2023. Die Neuverschuldung geht von 45,6 auf 16,6 Mrd. EUR zurück. Auf der Einnahmenseite sind für 2024 Steuereinnahmen mit 375,3 Mrd. EUR geplant, gegenüber 358,1 Mrd. EUR in 2023. Die für 2024 vorgesehenen Investitionen reduzieren sich von 71,5 Mrd. EUR auf 54,2 Mrd. EUR. Die Finanzplanung sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von 451,8 Mrd. EUR, für 2026 von 450,3 Mrd. EUR und für 2027 von 467,2 Mrd. EUR vor. Die Neuverschuldung soll in 2025 mit 16 Mrd. EUR, in 2026 mit 15,4 Mrd. EUR und in 2027 mit 15,0 Mrd. EUR jeweils leicht zurückgehen. |
1.1.2024 | Haushaltsgesetz 2024 | Regierungsentwurf vom 5.7.2023. Beschluss des Bundeskabinetts am 16.8.2023 Stellungnahme des Bundesrats am 29.9.2023. |
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