Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
  Der Bundeshaushalt 2021 wird vor allem bedingt durch die Auswirkungen von Corona wieder neue Schulden umfassen. Geplant wird mit Einnahmen und Ausgaben i. H. v. jeweils 413,4 Mrd. EUR. Dies ist eine Reduzierung gegenüber dem Ausnahmejahr 2019 von -18,7 %. Von den Einnahmen sollen 292 Mrd. EUR aus Steuereinnahmen stammen. Die Nettokreditaufnahme wird von 217,8 Mrd. EUR in 2020 auf noch 83,6 Mrd. EUR in 2021 sinken. Die Schuldenstandsquote steigt damit auf ca. 75 % des Bruttoinlandsprodukts. Mit dem Haushalt verbunden ist ein Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2024. Dieser weist dank geringer eingeplanter Zusatzlasten nur noch ein jährliches Defizit zwischen 5 und 10 Mrd. EUR aus. 1.1.2021 Haushaltsgesetz 2021 vom 21.12.2020

Regierungsentwurf v. 23.9.2020.

Stellungnahme des Bundesrat am 6.11.2020.

Beschluss im Bundestag am 11.12.2020.

Billigung im Bundesrat am 18.12.2020.

Verkündet am 30.12.2020 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3328.
Haushalt 2021 - Nachtrag 1 Der Nachtragshaushalt 2021sieht eine Erhöhung der Netto-Neuverschuldung in 2021 um 60,4 Mrd. EUR auf rund 240 Mrd. EUR vor. Begründet ist dies mit dem anhaltenden Pandemiegeschehen mit veränderten Virusvarianten sowie der dadurch verzögerten wirtschaftlichen Erholung. Die dadurch bedingten höheren Staatsausgaben und geringeren Steuereinnahmen werden durch Schuldenaufnahme ausgeglichen. Zugute kommt dies u.a. dem Etat des Bundesgesundheitsministeriums der sich von 35,3 auf 44,0 Mrd. EUR erhöht. Auch die zusätzlichen Mittel für Unternehmenshilfen haben einen Umfang von ca. 25,5 Mrd. EUR. 1.1.2021 Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021) vom 3.6.2021

Beschluss des Bundeskabinetts vom 24.3.2021.

Beschluss im Bundestag am 23.4.2021.

Billigung im Bundesrat am 7.5.2021.

Verkündet am 9.6.2021 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1410.
Haushalt 2021-Nachtrag 2

Durch die neue Bundesregierung wurde ein weiterer Nachtragshaushalt für 2021 auf den Weg gebracht. Dieser sieht eine Erhöhung des Energie- und Klimafonds (EKF) um 60 Mrd. EUR auf 76,2 Mrd. EUR vor. Die Gesamtausgaben steigen damit auf 572,7 Mrd. EUR nach zuvor 547,7 Mrd. EUR, welche ohne Erhöhung der Kreditermächtigung möglich sind. Letztlich erfolgt eine "Umbuchung" nicht benötigter Mittel aus der Pandemiebewältigung.

Das BVerfG hat das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für mit Art. 109 Abs. 3, Art. 110 Abs. 2 und Art. 115 Abs. 2 GG z (GG) unvereinbar und damit für nichtig erklärt (BVerfG, Urteil v. 15.11.2023, 2 BvF 1/22).
1.1.2021 Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021) vom 18.2.2022

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 13.12.2021.

Keine Stellungnahme durch den Bundesrat am 17.12.2021.

Beschluss im Bundestag am 28.1.2022.

Billigung im Bundesrat am 11.2.2022.

Verkündet am 25.2.2022 im Bundesgesetzblatt I Seite 194.
Haushalt 2022 Der Bundeshalt 2022 wird Einnahmen und Ausgaben i. H. v. knapp 443 Mrd. EUR beinhalten. Darin sind als Sondervermögen "Digitale Infrastruktur" rund 5 Mrd. EUR und als Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" gut 34 Mrd. EUR enthalten. Als Nettokreditaufnahme sind bis zu 99,73 Mrd. EUR vorgesehen. Die damit einhergehende Überschreitung der zulässigen Obergrenze nach Art. 115 GG wird mit der außergewöhnlichen Notsituation durch Corona gerechtfertigt. Ca. 315 Mrd. EUR der Einnahmen resultieren als Steuern. 1.1.2022 Haushaltsgesetz 2022

Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.8.2021.

Stellungnahme des Bundesrats am 17.9.2021.

Der Gesetzentwurf ist der Diskontinuität unterfallen.
Haushalt 2022 Der Bundeshalt 2022 sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von knapp 495,8 Mrd. EUR (nach zunächst 457,6 Mrd. EUR) vor, davon 51,5 Mrd. EUR für Investitionen. Mehr Mittel fließen u.a. in einen Kindersofortzuschlag, Maßnahmen gegen Rechtsextremismus bzw. Rassismus, verlängerte Corona-Hilfen und steuerliche Erleichterungen. Als Nettokreditaufnahme sind nach zunächst 99,7 nun 138,9 Mrd. EUR vorgesehen. Die damit einhergehende Überschreitung der zulässigen Obergrenze nach Art. 115 GG wird mit der außergewöhnlichen Notsituation durch Corona gerechtfertigt. Aus Steuereinnahmen sollen sich Einnahmen i. H. v. 328,4 Mrd. EUR (nach 313,5 Mrd. EUR in 2021) ergeben. 1.1.2022 Haushaltsgesetz 2022 vom 19.6.2022

Beschluss der Bundesregierung v. 16.3.2022 zu einem zweiten Haushaltsentwurf 2022.

Stellungnahme des Bundesrats vom 8.4.2022.

Beschluss des Bundskabinetts am 27.4.2022.

Beschluss im Haushaltsausschuss am 20.5.2022.

Beschluss im Bundestag am 3.6.2022.

Billigung im Bundesrat am 10.6.2022.

Verkündet am 22.6.2022 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 890.
Ergänzungshaushalt 2022 Zusätzlich zum Bundeshalt 2022 werden über einen Ergänzungshaushalt 2022 die zusätzlichen Belastungen in Höhe von 39,2 Mrd. EUR durch den Ukraine-Krieg aufgefangen. 1.1.2022 Ergänzungshaushaltsgesetz 2022 vom 1.7.202...

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