Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
VersStG, VersStDV Sinn und Zweck einzelner Vorschriften im Versicherungsteuerrecht sollen deutlicher im Gesetzeswortlaut zum Ausdruck kommen bzw. Regelungen an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Auch geht damit eine Präzisierung gesetzlicher Normen einher, insbesondere in der VersStDV. Beides soll mehr Rechtssicherheit und eine Vereinfachung der Rechtsanwendung bringen. Zu den Änderungen gehört eine klarere Regelung des nationalen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu den anderen EU-Staaten. Ferner soll der Begriff "Dürre" in den Katalog der wetterbedingten Elementargefahren aufgenommen und dafür ein besonderer Steuersatz von 0,3 Promille gelten. Die Einstandspflicht des Hauptbevollmächtigten von Lloyd’s wird geregelt. Auch ist eine Ausweitung und Aufwertung der VersStDV vorgesehen. In technischer Hinsicht wird die Pflicht zur elektronischen Steueranmeldung eingeführt.   Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts (Versicherungsteuerrechtsmodernisierungsgesetz - VersStRModG) vom 3.12.2020

Referentenentwurf v. 14.11.2019.

Regierungsentwurf v. 22.5.2020.

Beschluss im Bundestag am 29.10.2020.

Billigung im Bundesrat am 27.11.2020.

Verkündet am 9.12.2020 im Bundesgesetzblatt Teil II Seite 2659.

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