Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
Diverse §§ im EStG, KStG u.a. Gesetzen | Zahlreiche Änderungen quer durch das Steuerrecht sind im ersten Steueränderungsgesetz 2015 vorgesehen. Die größte Praxisrelevanz werden haben: | 1.1.2016 | Steueränderungsgesetz 2015 (StÄndG 2015) vom 2.11.2015 bisheriger Arbeitstitel: Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (GzUdPe-ZollkodexAnpG) |
Kabinettsbeschluss v. 25.3.2015. Stellungnahme des Bundesrats vom 8.5.2015. Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 13.5.2015. Beschluss des Bundestags am 24.9.2015. Zustimmung im Bundesrat am 16.10.2015. Verkündet am 5.11.2015 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1834. |
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• | Abschaffung der Funktionsbenennung für den Investitionsabzugsbetrag; | ||||
• | Bindungswirkung der Verwaltungsanweisungen zum Kapitalertragsteuerabzug für Banken; | ||||
• | kein Teileinkünfteverfahren bzw. keine Steuerbefreiung nach § 8b KStG mehr für Gewinnanteile aus Unterstützungskassen; | ||||
• | Leistungen an und von Unterstützungskassen werden gesetzlich steuerneutral gestellt mit einer Übergangslösung für versteuerte Vorjahre mit einem Feststellungsverfahren für den positiven Zuwendungsbetrag; | ||||
• | Erweiterung der Konzernklausel auf an der Spitze eines Konzerns stehende Person und auf Personenhandelsgesellschaften; | ||||
• | Beschränkungen bei Einbringungen für zusätzliche Gegenleistungen auf 25 % des Buchwerts des eingebrachten Betriebsvermögens bzw. 500.000 EUR (statt bisher geplanten 300.000 EUR) §§ 20, 21 und 24 UmwStG; dies bereits rückwirkend auf den 31.12.2014; | ||||
• | bei mittelbarer Änderung im Gesellschafterbestands wird für die Grunderwerbsteuer zwischen transparenter Personen- und nicht transparenten Kapitalgesellschaften unterschieden; | ||||
• | Beteiligtenfähigkeit für alle Gesamtschuldner bei der Schenkungsteuer und ein gesondertes und einheitliches Feststellungsverfahren; | ||||
• | Modifizierung und Vereinfachung im Bereich des Sachwertverfahrens zur Bewertung von Grundbesitz. | ||||
Im Gesetzgebungsverfahren kamen - auch auf Initiative der Bundesländer - weitere 24 Änderungen hinzu; die wichtigsten sind: | |||||
• | Anpassung der § 6b-Rücklage an die Rechtsprechung des EuGH, | ||||
• | Unterhaltsleistungen können nur mit Angabe der ID-Nummer des Unterhaltsempfängers als Sonderausgaben abgezogen werden, | ||||
• | Einheitlicher Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuer bei deren unrichtigem Ausweis bei Ausgabe der Rechnung, | ||||
• | "Klarstellung" zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen, | ||||
• | Weitgehende Neuregelung der Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit umfangreicher Übergangsregelung, | ||||
• | Anpassung der Ersatzbemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer an die Rechtsprechung des BVerfG. |
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