Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
 

Der Ersterwerb von selbstgenutzten Wohngebäuden bzw. Wohnungen durch Familien mit Kindern wird mit einem Zuschuss gefördert. Dieser kann bei der KfW beantragt werden (Zuschuss 424). Im Haushalt muss mindestens ein minderjähriges Kind leben, für das eine Kindergeldberechtigung besteht. Das Haushaltseinkommen darf 90.000 EUR nicht übersteigen; für jedes weitere Kind erhöht sich der Wert um 15.000 EUR. Es wird dann für max. 10 Jahre ein Zuschuss i. H. v. 1.200 EUR pro Jahr und Kind gezahlt.

Der Antrag ist nur online im KfW-Zuschussportal möglich und muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug gestellt werden. Nähere Informationen enthält ein Merkblatt der KfW bzw. gibt es online unter www.kfw.de/424.
1.1.2018 KfW-Förderprogramm "Baukindergeld" (424) Ohne gesetzgeberische Grundlage

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