Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
§§ 2a und 3 WoPG

Mit dem JStG 2019 gab es auch Änderungen im Bereich der Wohnungsbauprämie:

  • Die Höhe der Prämie steigt von 8,8 % auf 10 % der Einzahlungen.
  • Erhöht wird auch die Förderhöchstgrenze wird von 512 EUR auf 700 EUR bzw. von 1.024 EUR auf 1.400 EUR.
  • Ebenso erhöhen sich die maßgebenden Einkommensgrenzen von 25.600 EUR auf 35.000 EUR bzw. 51.200 EUR auf 70.000 EUR.
1.1.2021 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) vom 12.12.2019 Verkündet am 17.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2451.

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