Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
TabStG

Mit den Änderungen zur Tabaksteuer wird insbesondere auf sog. Heat-not-Burn-Produkte (erhitzter Tabak) und E-Zigaretten reagiert. Heat-not-Burn-Produkte wird derzeit wie Pfeifentabak als Rauchtabak besteuert, Nikotinhaltige Substanzen in E-Zigaretten unterliegen nicht der Tabaksteuer. Dies wird durch eine Fortschreibung des bisherigen Tabaksteuermodells ab 1.1.2020 geändert.

Für Heat-not-Burn-Produkte wird eine zusätzliche Steuer und damit eine Besteuerung wie Zigaretten eingeführt.

Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten unterliegen als solche dann auch der Tabaksteuer. Außerdem wird eine zusätzliche Steuer für Wasserpfeifentabak eingeführt.

Die Steuer auf herkömmliche Zigaretten, Zigarren und Zigarillos wird ebenfalls erhöht, beginnend ab 2022 in 4 Schritten über 5 Jahre hinweg. Je Zigarette steigt die Steuer von bisher 11,1 Cent auf 12,28 Cent.
1.1.2020 bzw. am 1.7.2022 Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuermodernisierungsgesetz - TabStMoG) vom 10.8.2021

Referentenentwurf des BMF v. 10.2.2021.

Beschluss der Bundesregierung v. 24.3.2021.

Billigung im Bundesrat am 7.5.2021.

Beschluss im Bundestag am 10.6.2021.

Zustimmung im Bundesrat am 25.6.2021.

Verkündet am 17.8.2021 im Bundesgesetzblatt Teil I S. 3411.

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