
Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
§ 1 Abs. 3, 6 Abs. 1 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) | Die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung kann nur noch über das ElsterOnline-Portal elektronisch authentifiziert an das Finanzamt übermittelt werden. Alternativ können Steuererklärungsprogramme kommerzieller Anbieter oder die von der Finanzverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellte Software ElsterFormular für die Übermittlung der Daten genutzt werden. Es gibt keine Übergangsphase, nach dem Jahreswechsel ist eine Übermittlung ohne elektronische Authentifizierung nicht mehr möglich. Für eine Übergangszeit bis zum 31.8.2013 werden Abgaben ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert (Hinweis ElsterOnline-Portal). |
1.1.2013 | Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1.11.2011 | Verkündet am 4.11.2011 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2131 |
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