Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
§ 146b AO | Aufbauend auf den positiven Erfahrungen zur Umsatzsteuer bzw. zur Lohnsteuer gibt es nun auch eine sog. Kassen-Nachschau. Neben computergestützten Kassensystemen werden auch Registrierkassen und offene Ladenkassen überprüft. Die Kassen-Nachschau erfolgt unangekündigt. In formeller Hinsicht handelt es sich um keine Außenprüfung i. S. d. § 193 AO. Werden dabei jedoch Mängel festgestellt, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung übergegangen werden. | 1.1.2018 | Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 | Verkündet am 28.12.2016 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3152. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen