Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
§ 146b AO Aufbauend auf den positiven Erfahrungen zur Umsatzsteuer bzw. zur Lohnsteuer gibt es nun auch eine sog. Kassen-Nachschau. Neben computergestützten Kassensystemen werden auch Registrierkassen und offene Ladenkassen überprüft. Die Kassen-Nachschau erfolgt unangekündigt. In formeller Hinsicht handelt es sich um keine Außenprüfung i. S. d. § 193 AO. Werden dabei jedoch Mängel festgestellt, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung übergegangen werden. 1.1.2018 Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 Verkündet am 28.12.2016 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3152.

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