Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
  Der Bundeshaushaltplan für 2016 wird wiederum ausgeglichen sein; er weist Einnahmen und Ausgaben i. H. v. jeweils 312 Mrd. EUR aus. Es ist keine Nettokreditaufnahme vorgesehen, sodass die nach der Schuldenregel zulässige Neuverschuldungsgrenze mit rund 11,5 Mrd. EUR nach den aktuellen Planungen für 2016 nicht in Anspruch genommen werden muss. Enthalten ist jedoch eine Ermächtigung zur Kreditaufnahme soweit diese der Tilgung von im Haushaltsjahr fällig werdenden Krediten dient. Die Steuereinnahmen sind mit 290 Mrd. EUR veranschlagt, über 11 Mrd. EUR mehr als in 2015. Auch der für die Jahre 2017 bis 2019 erstellte Finanzplan kommt ohne neue Schulden aus. 1.1.2016 Haushaltsgesetz 2016 vom 21.12.2015.

Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 14.8.2015 und Stellungnahme des Bundesrats vom 25.9.2015.

Beschluss im Bundestag am 27.11.2015.

Beschluss im Bundesrat am 18.12.2015.

Verkündet am 28.12.2015 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2378.

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