Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
§ 33b Abs. 6 EStG Verbesserung bringt das Gesetz auch im Bereich des Pflegepauschbetrags: Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) vom 9.12.2020

Referentenentwurf vom 19.6.2020.

Beschluss im Bundeskabinett am 29.7.2020.

Stellungnahme des Bundesrats vom 18.9.2020.

Beschluss im Bundestag am 29.10.2020.

Zustimmung im Bundesrat am 27.11.2020.

Verkündet am 14.12.2020 im Bundesgesetzblatt Teil II Seite 2770.
der Pflegepauschbetrag kann auch ohne das Merkmal "hilflos" beantragt werden;
bei Pflegegrad 4 und 5 erhöht sich der Pflegepauschbetrag von 924 EUR auf 1.800 EUR;
bei Pflegegrad 2 wird ein neuer Pflegepauschbetrag i.H.v. 600 EUR und bei Pflegegrad 3 i.H.v. 1.100 EUR eingeführt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge