Aus der Praxissicht ist noch auf eine besondere Ausgestaltung der KG hinzuweisen – die GmbH & Co. KG. Bei dieser Rechtsform wird die Komplementärstellung durch eine GmbH eingenommen; ein angesichts der Vertragsfreiheit rechtlich zulässiger Schritt.

Ist die GmbH zugleich die alleinige Komplementärin, hat dies wirtschaftlich zur Folge, dass de facto bei allen Gesellschaftern die Haftung beschränkt ist. Denn die GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen[1] und dieses wird zudem regelmäßig gering gehalten, sodass der Haftungsumfang insgesamt recht überschaubar bleibt. Sicher der Hauptgrund, weshalb die GmbH & Co. KG eine beliebte Rechtsform darstellt.

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