Ist ein Unternehmen im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses in ein anderes Unternehmen eingegliedert (Organgesellschaft), erfolgt keine eigenständige Besteuerung mehr auf Ebene des eingegliederten Unternehmens. Die Besteuerungsmerkmale werden unmittelbar auf der Ebene des eingliedernden Unternehmens (Organträger) erfasst.[1]

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