Der Beginn der Steuerpflicht hat vor allem bei Kapitalgesellschaften in der Gründungsphase Bedeutung.

Zivilrechtlich entsteht eine Kapitalgesellschaft als juristische Person erst mit ihrer Eintragung im Handelsregister. In der Praxis gehen jedoch meist umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen voraus. Dabei sind 2 Phasen zu unterscheiden:

  • Im Zeitraum zwischen dem Beschluss der Gründer zur Errichtung einer Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags liegt eine Vorgründungsgesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) bzw. eine offene Handelsgesellschaft vor.[1]
  • Zwischen notarieller Beurkundung und tatsächlichem Eintrag der Kapitalgesellschaft in das Handelsregister spricht man von einer Vorgesellschaft.
[1] H 1.1 KStH Vorgründungsgesellschaft

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