Spielzeugwarenhändler S aus Stuttgart hat einen guten Kunden, der regelmäßig bei ihm Miniaturfahrzeuge (Sammlerstücke) kauft. Da der Kunde eine besondere Günthermann-Feuerwehr sucht, recherchiert S und findet nach langem Suchen ein ansprechendes Stück bei einem kleinen Unternehmer in Österreich. Es gelingt S, die Miniatur für 1.500 EUR zu erwerben. Der österreichische Händler verschickt das Fahrzeug Anfang März 2020 zu S nach Stuttgart und legt der Lieferung eine Rechnung bei, in der er darauf hinweist, dass er in Österreich unter die Kleinunternehmerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Ziff. 27 UStG-AT[1] fällt.

[1] In Österreich ist die Kleinunternehmerbesteuerung über eine Steuerbefreiungsnorm geregelt.

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