Sie ist die häufigste Klageart. Sie richtet sich gegen (bereits ergangene) den Steuerpflichtigen belastende Verwaltungsakte, z. B. ESt-Bescheid, Prüfungsanordnung, zu niedrige Eintragung eines Freibetrags im LSt-Ermäßigungsverfahren oder Ablehnung der Investitionszulage. Mit ihr wird entweder die Aufhebung (Aufhebungsklage) oder – bei Geldbescheiden[1] – Abänderung (Abänderungsklage) eines Verwaltungsakts begehrt.[2]
Anfechtungsklage
Der ESt-Bescheid wird angefochten, weil Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen nicht – oder nicht voll – anerkannt wurden.
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