Neben Geldstrafen und Freiheitsstrafen für Täter macht sich das Unternehmen ggf. auch strafbar. Wenn das Unternehmen durch die Straftaten von Gesellschaftern, Vorständen oder anderen Verantwortlichen wirtschaftlichen Nutzen (vor allem Marktvorteile) realisiert, tritt u. U. eine Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen ein.[4] Eine derartige Geldbuße beläuft sich i. d. R. auf eine Höchstgrenze von 1.000.000,00EUR

Hingegen soll die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter durch diese Ordnungswidrigkeit erhalten hat übersteigen. Wenn das gesetzliche Höchstmaß nicht ausreicht, kann dies auch überschritten werden.[5]

Aufgrund dieser Gesetzesgrundlage musste die Siemens AG im Jahr 2007 eine Geldbuße von 201 Millionen Euro für Schmiergeldzahlungen zahlen.[6] Als weitere Folgen kommen z. B. Gewinnabschöpfungen in Frage.[7]

Schadensersatzansprüche und Vergabesperren können sich nach zivilrechtlichen Prozessen ebenso für das betroffene Unternehmen ergeben.

[6] Vgl. Endres: Schmiergeldskandal: 201 Millionen Euro Geldbuße gegen Siemens, http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schmiergeldskandal-201-Millionen-Euro-Geldbusse-gegen-Siemens-182035.html, (Abruf 22.04.2014).

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