Insbesondere aufgrund der zeitlich begrenzten Gültigkeit eines festgestellten Ratingergebnisses kommt dem Controlling die Aufgabe zu, auf eine dauerhafte Berücksichtigung der Ratinganforderungen innerhalb der Unternehmenssteuerung hinzuwirken. Die Implikationen unternehmerischer Entscheidungen müssen bereits im Vorfeld im Hinblick auf ihre Relevanz für das Unternehmensrating untersucht werden.

Einmalige oder kurzfristige Anstrengungen zur Verbesserung des Ratingergebnisses können kontraproduktiv wirken und sollten im Hinblick auf eine nachhaltige Steuerung vermieden werden. Ebenso ist das Streben nach einem möglichst guten Ratingergebnis im Kontext der Gesamtsteuerung des Unternehmens nicht per se erstrebenswert.

Maßgeblich ist vielmehr die betriebswirtschaftliche Sinnhaftigkeit einer unternehmerischen Entscheidung, so dass die Erreichung eines Ratingziels deshalb als ein zur berücksichtigender Aspekt angesehen (und in der Entscheidungsfindung berücksichtigt) werden sollte. Grundvoraussetzung hierfür ist wiederum, dass entsprechende Informationen, in diesem Fall also "ratingrelevante Informationen" dem Management vorliegen. Die Einbindung dieser Daten in das Standardberichtswesen eröffnet die Möglichkeit, unternehmerische Entscheidung und Ratingindex innerhalb eines sinnvollen Abwägungsprozesses miteinander zu verbinden.

Das Rating begünstigt durch seine objektive Erhebung vorgestellter Einflussfaktoren gut strukturierte Unternehmen, welche – seitens des Kreditinstituts aus deren Sicht nachprüfbar – keine unkalkulierbaren Risiken eingehen. Liegen entsprechende Managementsysteme nicht in der gebotenen Güte vor oder kann das kreditsuchende Unternehmen nicht den Eindruck vermitteln, diese implementiert zu haben, wird dies die Kreditentscheidung negativ beeinflussen. Dabei macht sich eine Einordnung in eine schlechtere Ratingklasse direkt in Form höherer Zinszahlungen sowie schlechterer Kreditkonditionen im Allgemeinen bemerkbar.

Die gleiche Problematik, wenn auch auf einer anderen Kausalität begründet, ergibt sich für Existenzgründer. Für junge Unternehmen ist i. d. R. neben einem noch instabilen Umsatz und einer unsicheren Planungsbasis eine geringe Eigenkapitalquote kennzeichnend. Als Ausdruck einer schlechten Bilanzstruktur sind auch diese Start-ups von den Auswirkungen von Basel II und Basel III verhältnismäßig stärker betroffen. Gleiches gilt für stark wachsende und dynamische Unternehmen, welche eine starke Fremdfinanzierung anstreben.

Diese negativen Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen können durch eine Fokussierung der Unternehmen auf die beeinflussbaren Ratingkriterien zumindest teilweise kompensiert werden. Während globale Rahmenbedingungen wie die Wirtschaftslage und das Branchenumfeld von den Unternehmen nicht zu beeinflussen sind, sollte durch die Nutzung entsprechender Finanzierungsinstrumente generell eine Bilanzverkürzung angestrebt werden, um die Notwendigkeit der (externen) Kapitalbeschaffung zu reduzieren und zugleich die Eigenkapitalquote zu erhöhen.[1] Zugleich sollte die Führungs- und Kommunikationsstruktur von den Unternehmen in einem ersten Schritt optimiert und in einem zweiten Schritt im Kreditgespräch erläutert werden.

[1] Zu den Vorteilen des Factorings, insb. des Einzelfactorings vgl. Reichmann/Kißler/Pyszny, 2007, S. 553 ff.

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