Die Kennziffer "Anlagendeckung" (AD) gibt an, inwieweit das Anlagevermögen durch Eigenkapital gedeckt ist. Man unterscheidet:

 
Anlagendeckung I AD I = Eigenkapital × 100
Anlagevermögen
 
Anlagendeckung II AD II = Eigenkapital + langfr. Fremdkapital × 100
Anlagevermögen

Fristenkongruenz von Vermögen und Finanzierung einhalten

Nach der Goldenen Bilanzregel sollte langfristiges Anlagevermögen auch langfristig finanziert werden. Deshalb wird in der Kennziffer AD II genau diese Betrachtung mit einbezogen. Die Zielwerte bei AD I liegen üblicherweise zwischen 70 und 100 Prozent, bei AD II sollte sie deutlich die 100 Prozent-Marke überschreiten. Im Fallbeispiel zeigen die Anlagendeckungswerte folgenden Hergang:

 
  Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5
AD I 156,1 % 40,8 % 89,9 % 55,0 % 27,0 %
AD II 156,1 % 40,8 % 89,9 % 76,3 % 51,0 %

Das Unternehmen hat ab dem 2. Jahr durchgängig wesentliche Teile des Anlagevermögens kurzfristig finanziert. Solange der Umsatz wuchs, konnte es diese riskante Finanzierung auffangen. Mit dem Forderungsausfall kam die Firma aber dann in Schwierigkeiten, weil das Umlaufvermögen zur Deckung nicht mehr ausreichte und das Anlagevermögen nicht so schnell liquidierbar war.

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