Die Kaufmannseigenschaft beginnt bei einem
- Istkaufmann mit dem Beginn des Betreibens des Handelsgeschäfts. Das Betreiben fängt schon mit Vorbereitungshandlungen – z. B. Anmieten von Geschäftsräumen – an.
- Kannkaufmann mit der Eintragung in das Handelsregister.
Die Kaufmannseigenschaft endet, bei einem
- nicht im Handelsregister eingetragenen Istkaufmann mit der Aufgabe des Handelsgewerbes oder Umstellung auf eine Tätigkeit, die kein Gewerbe bildet oder keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb mehr erfordert.
- im Handelsregister eingetragenen Istkaufmann ebenfalls mit Aufgabe der Gewerbetätigkeit oder mit Löschung, nicht aber mit dem Absinken der Gewerbetätigkeit auf ein Kleingewerbe.
- im Handelsregister eingetragenen Kannkaufmann (e.K.) mit der Löschung aus dem Handelsregister.
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