Die Kaufmannseigenschaft beginnt bei einem

  • Istkaufmann mit dem Beginn des Betreibens des Handelsgeschäfts. Das Betreiben fängt schon mit Vorbereitungshandlungen – z. B. Anmieten von Geschäftsräumen – an.
  • Kannkaufmann mit der Eintragung in das Handelsregister.

Die Kaufmannseigenschaft endet, bei einem

  • nicht im Handelsregister eingetragenen Istkaufmann mit der Aufgabe des Handelsgewerbes oder Umstellung auf eine Tätigkeit, die kein Gewerbe bildet oder keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb mehr erfordert.
  • im Handelsregister eingetragenen Istkaufmann ebenfalls mit Aufgabe der Gewerbetätigkeit oder mit Löschung, nicht aber mit dem Absinken der Gewerbetätigkeit auf ein Kleingewerbe.
  • im Handelsregister eingetragenen Kannkaufmann (e.K.) mit der Löschung aus dem Handelsregister.

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